Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ist seit dem 1. Juli 2022 der Beratungseinsatz wieder verpflichtend. Dieser muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vereinbart werden.
Die Beratung dient der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen. Mit dem Beratungsbesuch soll die Qualität der häuslichen Pflege gesichert werden.
Überlastungssituationen der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen sollen durch die Beratungsgespräche frühzeitig erkannt werden. Über geeignete Leistungen zur Unterstützung ihrer Aufgaben und zu ihrer Entlastung wird informiert und beraten. Wird die Pflegeberatung nicht kontinuierlich abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder einbehalten werden.
Die Pflegeberatung kann durch qualifizierte Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen erfolgen.
Es sollte auch im Interesse ihrer Familie auf eine Kontinuität bei den Pflegeberatungskräften geachtet werden. Die Bezieher von Pflegesachleistungen, ob gänzlich oder im Rahmen der Kombinationsleistung, haben einen rechtlichen Anspruch auf Beratungsleistung nach § 37. Sie können diese Leistung halbjährlich in Anspruch nehmen.
Der oder die Pflegeberater/in berücksichtigt, dass zu Beginn einer Pflegesituation meist ein höherer Informationsbedarf zu pflegerischen Grundkenntnissen, Hilfsmitteln oder Möglichkeiten der Pflegeversicherung besteht.
Im weiteren Pflegeverlauf ist dann in der Regel ein größerer Bedarf der Angehörigen an psychosozialer Unterstützung zu berücksichtigen.
Die Pflegeberater geben der Pflegeperson professionelle Hilfestellung zur Erleichterung der täglichen Pflege (ggf. die Durchführung einer Kurzintervention) und beziehen hierbei die individuelle Situation und das häusliche Umfeld des Pflegebedürftigen mit ein.
Die Pflegeberater beziehen sich während des Pflegeeinsatzes sowohl auf Symptome von Erkrankungen, die Einfluss auf die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen haben, als auch auf Informationen darüber, welche zusätzlichen Hilfen der Pflegebedürftige / die Pflegeperson in Anspruch nehmen kann.
Bei Bedarf nach einer komplexeren Beratungsunterstützung in der Familie wird auf die Möglichkeit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI verwiesen und die Weitervermittlung organisiert.
Beratung und weitere Dienstleistungen
Empfehlungen für individuelle Bedarfsituationen
Individuelle Beratung für Demenzkranke
Unsere Beratung
Die Schwerpunkte unserer Beratung können je nach individueller Bedarfssituation der Familie nachfolgende Themen umfassen:
- Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige / SPA oder anderer Pflegepersonen)
- Reflexion der Pflegesituation
- Tagesstruktur
- Selbstversorgung
- Wohnumfeld
- Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation
- Stabilität der häuslichen Pflegesituation
- Weitere Unterstützungsangebote
- Hilfen und Informationen für Krisen- und Grenzsituationen und Gewalt in der Pflege
- Situation und Kompetenzen (Organisation, Betreuung, Pflege) der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (Pflegeperson)
Neben den Beratungseinsätzen gemäß § 37,3 SGB XI bieten die Pflegeberater/ innen immer die Möglichkeit, eine individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI oder den Besuch eines regional angebotenen Pflegekurses gemäß § 45 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Empfehlungen für individuelle Bedarfsituationen
Je nach individueller Bedarfssituation können Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegestation empfohlen werden. Hierzu gehören Empfehlungen:
- zur Überprüfung des Pflegegrades
- zur Verbesserung der Pflegetechniken
- zur Vermeidung von Überlastung
- zur Gestaltung des Pflegemixes
Weitere Dienstleistungen
Unter Berücksichtigung der individuellen Betreuungs-, Belastungs- und Pflegesituation weisen unsere Berater/innen auf die die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hin. Im Einzelnen gehören hierzu:
- Pflegekurse/individuelle häusliche Schulungen nach § 45 SGB XI
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Sachleistungen zur häuslichen Pflege
- Kombinationsleistung
- Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Hilfs-/Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
- Anpassung des Wohnraumes
- Hinweis auf Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
- Hinweise auf Rehabilitationsmaßnahmen
- Hinweis auf Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie ggf. zuständigen Pflegestützpunktes und der Pflegekassen bzw. der privaten Versicherungsunternehmen sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Die Angebote anderer Leistungsträger.
Individuelle Beratung für Demenzkranke
Bei Pflegebedürftigen, die an Demenz erkrankt sind, ist eine umfassende und individuelle Beratung und Hilfestellung nötig. Eine Demenz stellt nicht nur für den Pflegebedürftigen eine sehr große Einschränkung in der Leistungsfähigkeit dar.
Besonders belastend ist das veränderte Sozialverhalten der Pflegebedürftigen für die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen und anderer Pflegepersonen. Die Besonderheit der Demenz im Vergleich mit anderen chronischen, fortschreitenden Krankheiten ist das herausfordernde Verhalten des Demenzkranken.
Dieses herausfordernde Verhalten kann zu Abwehrmechanismen und Distanzierung der Pflegepersonen zum Pflegebedürftigen führen. Deshalb ist hier eine besondere Aufmerksamkeit von den Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen auf folgende Punkte zu richten:
- Ärztliche Behandlung
- Selbst- oder Fremdgefährdung muss ausgeschlossen sein
- Angemessene Kommunikation der Pflegeperson mit dem Demenzerkrankten
- Bedeutung der Tagesstrukturierung verständlich machen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag,
- Aufklären über finanzielle Möglichkeiten bei verschiedenen Leistungsanbietern
- Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung
- Weitergabe von Informationsmaterial und ggf. Selbsthilfegruppen
- Hinweis auf Schulungen und Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI